Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1109 der Kommission vom 27. Juni 2019 zur Einstellung des Verfahrens betreffend die Einfuhren von geschweißten Rohren und Hohlprofilen mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen nicht rostender Stahl) mit Ursprung in der Republik Nordmazedonien, Russland und der Türkei
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von geschweißten Rohren und Hohlprofilen mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt aus Eisen (ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem Stahl), mit Ausnahme von Rohren von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe) und Futterrohren und Steigrohren von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing und tubing), mit Ursprung in der Republik Nordmazedonien, Russland und der Türkei, die derzeit unter den KN-Codes 73066192 und 73066199 eingereiht werden, wird eingestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions