Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1217 der Kommission vom 17. Juli 2019 über die harmonisierten Normen für persönliche Auftriebsmittel — Rettungswesten zur Unterstützung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
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Article 1
Die Verweise auf die im Anhang zu diesem Beschluss aufgeführten harmonisierten Normen für persönliche Auftriebsmittel — Rettungswesten zur Unterstützung der Richtlinie 89/686/EWG, die am 27. März 2018 in der Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen veröffentlicht wurden, werden mit Einschränkungen im Amtsblatt der Europäischen Union beibehalten.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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