Beschluss (EU) 2019/1251 des Rates vom 15. Juli 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat im Hinblick auf die Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 zu vertretenden Standpunkt
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Internationalen Zuckerrat zu vertreten ist, besteht darin, für die Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 um einen weiteren Zeitraum von bis zu zwei Jahren bis zum 31. Dezember 2021 zu stimmen. Sofern der Internationale Zuckerrat den Vorschlag der Union zur Änderung des Übereinkommens im Hinblick auf seine Regeln über den Finanzbeitrag zum Internationalen Zuckerrat jedoch nicht zustimmt, verhindert die Kommission, dass ein Beschluss über die Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 einvernehmlich gefasst wird, und enthält sich bei anschließenden Abstimmungen in dieser Angelegenheit der Stimme.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions