Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1274 der Kommission vom 29. Juli 2019 über die Gleichwertigkeit des australischen Rechts- und Aufsichtsrahmens für Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
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Article 1
Für die Zwecke des Artikels 30 der Verordnung (EU) 2016/1011 wird der Rechts- und Aufsichtsrahmen Australiens für die Administratoren der finanziellen Referenzwerte, die in der letzten gültigen Fassung des ASIC Corporations (Significant Financial Benchmarks) Instrument 2018/420 zu signifikanten Referenzwerten erklärt wurden, als den in der Verordnung (EU) 2016/1011 festgelegten Anforderungen gleichwertig erachtet und wird festgestellt, dass dieser Rechts- und Aufsichtsrahmen laufend einer wirksamen Beaufsichtigung und Durchsetzung unterliegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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