Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1275 der Kommission vom 29. Juli 2019 über die Gleichwertigkeit des singapurischen Rechts- und Aufsichtsrahmens für Referenzwerte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
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Article 1
Für die Zwecke des Artikels 30 der Verordnung (EU) 2016/1011 wird der Rechts- und Aufsichtsrahmen Singapurs für die Administratoren der finanziellen Referenzwerte, die in der letzten gültigen Fassung des Securities and Futures (Designated Benchmarks) Order 2018 als benannte Referenzwerte benannt wurden, als den in der Verordnung (EU) 2016/1011 festgelegten Anforderungen gleichwertig erachtet und wird festgestellt, dass dieser Rechts- und Aufsichtsrahmen laufend einer wirksamen Beaufsichtigung und Durchsetzung unterliegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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