Beschluss (EU) 2019/1317 des Rates vom 18. Juli 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Festlegung der Liste der Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkts
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Festlegung der Liste der Schiedsrichter zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Die Liste der Personen, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu fungieren, wird entsprechend der Liste im Anhang festgelegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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