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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2019/1320 des Rates vom 18. Juli 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung der im Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits vorgesehenen Handelspräferenzen für Geflügelfleisch und Geflügelfleischzubereitungen

CELEX
32019D1320
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2019-07-18
In force since
2019-07-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Unterzeichnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung der im Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits vorgesehenen Handelspräferenzen für Geflügelfleisch und Geflügelfleischzubereitungen im Namen der Union wird vorbehaltlich seines späteren Abschlusses genehmigt.

Article 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen in Form eines Briefwechsels im Namen der Union zu unterzeichnen.

Article 3

Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Abkommen in Form eines Briefwechsels ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Tag folgt, an dem dem Verwahrer die folgenden in Artikel 484 des Assoziierungsabkommens genannten Dokumente zugehen, vorläufig angewendet: die Mitteilung der Union, dass die hierfür erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind, und die Mitteilung der Ukraine über den Abschluss der Ratifizierung gemäß ihren Verfahren und geltenden Rechtsvorschriften, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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