Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1345 der Kommission vom 2. August 2019 zur Änderung der Entscheidung 2006/771/EG im Hinblick auf die Aktualisierung der harmonisierten technischen Bedingungen im Bereich der Funkfrequenznutzung für Geräte mit geringer Reichweite (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 5660) (Text von Bedeutung für den EWR.)

CELEX
32019D1345
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2019-08-02
In force since
2019-08-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Entscheidung 2006/771/EG wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 2 erhalten die Nummern 1 und 2 folgende Fassung: „1. ‚Gerät mit geringer Reichweite‘ ist ein Funkgerät, das eine Kommunikation in einer Richtung oder in beiden Richtungen ermöglicht und mit niedriger Sendeleistung über eine kurze Entfernung empfängt und/oder sendet; 2. ‚nichtstörend und ungeschützt‘ bedeutet, dass keine schädliche Störung bei einem Funkdienst verursacht werden darf und kein Anspruch auf Schutz gegen funktechnische Störungen dieser Geräte durch Funkdienste besteht;“. 2. Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Article 2

Die Mitgliedstaaten erstatten der Kommission spätestens bis zum 5. Mai 2020 Bericht über die Durchführung dieses Beschlusses.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions