Beschluss (EU) 2019/1578 des Rates vom 20. September 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“, der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzt wurde, zu der in Artikel 13.15 genannten Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im EU-Korea-Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“, der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzt wurde, zu der Liste der Sachverständigen zu vertreten ist, die willens und in der Lage sind, als Mitglieder der Sachverständigengruppen gemäß Artikel 13.15 des Abkommens zu amtieren, beruht auf dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf des EU-Korea-Ausschusses „Handel und nachhaltige Entwicklung“.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Die Liste der Sachverständigen im Anhang des Beschlusses Nr. 2/2012, die als Mitglieder der Sachverständigengruppen für die Zwecke des Artikels 13.15 des Abkommens amtieren dürfen, erhält die Fassung im Anhang des vorliegenden Beschlusses.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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