Beschluss (EU) 2019/1707 des Rates vom 17. Juni 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf eine Empfehlung betreffend bestimmte Änderungen am Abkommen zur Berücksichtigung des Beitritts Samoas und künftiger Beitritte weiterer Pazifik-Inselstaaten zu dem Abkommen zu vertreten ist
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Handelsausschuss auf seiner siebten Sitzung im Hinblick auf die Empfehlung betreffend bestimmte Änderungen am Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts Samoas und der künftigen Beitritte anderer Pazifik-Inselstaaten zu vertreten ist, beruht auf dem dem vorliegenden Beschluss beigefügten Entwurf einer Empfehlung des Handelsausschusses.
Article 2
Nach ihrer Annahme wird die Empfehlung des Handelsausschusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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