Beschluss (EU) 2019/1709des Rates vom 7. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation im Hinblick auf die geplante Annahme eines Beschlusses zur Verlängerung einer WTO-Ausnahmegenehmigung, mit der die Entwicklungsland-Mitglieder der WTO in die Lage versetzt werden, Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern eine Zollpräferenzbehandlung zu gewähren, zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertreten ist, besteht darin, die Verlängerung einer WTO-Ausnahmegenehmigung zu unterstützen, mit deren Hilfe die Entwicklungsland-Mitglieder der WTO in die Lage versetzt werden, für Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2029 eine Zollpräferenzbehandlung zu gewähren.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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