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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2019/1709des Rates vom 7. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation im Hinblick auf die geplante Annahme eines Beschlusses zur Verlängerung einer WTO-Ausnahmegenehmigung, mit der die Entwicklungsland-Mitglieder der WTO in die Lage versetzt werden, Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern eine Zollpräferenzbehandlung zu gewähren, zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32019D1709
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2019-10-07
In force since
2019-10-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertreten ist, besteht darin, die Verlängerung einer WTO-Ausnahmegenehmigung zu unterstützen, mit deren Hilfe die Entwicklungsland-Mitglieder der WTO in die Lage versetzt werden, für Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2029 eine Zollpräferenzbehandlung zu gewähren.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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