Durchführungsbeschluss 2019/1733 der Kommission vom 15. Oktober 2019 über die Bewertung gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer vorübergehenden Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission, die das Vereinigte Königreich gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 7401) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die vom Vereinigten Königreich gewährte und der Kommission, der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit und den anderen Mitgliedstaaten am 19. Oktober 2018 mitgeteilte Ausnahme von den Anforderungen in Anhang IV (Teil-MED) Punkt MED.B.001(d)1(i) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, mit der neue Piloten von bestimmten flugmedizinischen Anforderungen befreit werden können, erfüllt nicht die Bedingungen des Artikels 71 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1139.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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