Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1738 der Kommission vom 16. Oktober 2019 zur Ermächtigung des Königreichs Dänemark, mit Grönland und mit den Färöern jeweils eine Vereinbarung für Geldtransfers zu schließen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 7302) (Nur der dänische Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Dem Königreich Dänemark wird gestattet, mit Grönland und den Färöern jeweils eine Vereinbarung zu schließen, die bewirkt, dass Geldtransfers zwischen diesen Gebieten und Dänemark für die Zwecke der Verordnung (EU) 2015/847 wie innerdänische Geldtransfers behandelt werden.
Article 2
Der Beschluss 2012/43/EU wird aufgehoben.
Article 3
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.
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