Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1742 der kommission vom 17. Oktober 2019 bezüglich der Konformität der Gebührensätze für die einzelnen Gebührenzonen mit den Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 7333) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die im Anhang zu diesem Beschluss festgelegten Gebührensätze für die Streckengebührenzonen für das Jahr 2019 entsprechen den Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013.
Article 2
Der Gebührensatz für die Streckengebührenzone Italiens für das Jahr 2018 in Höhe von 79,98 EUR entspricht den Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013. Die Gebührensätze für die Streckengebührenzone Griechenlands für das Jahr 2017 in Höhe von 29,95 EUR und für das Jahr 2018 in Höhe von 31,47 EUR entsprechen den Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr. 391/2013.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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