Beschluss (EU) 2019/1817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2019 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Italien, Österreich und Rumänien
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2019 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union folgende Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen bereitgestellt: a) für Rumänien ein Betrag in Höhe von 8192300 EUR, b) für Italien ein Betrag in Höhe von 277204595 EUR, c) für Österreich ein Betrag in Höhe von 8154899 EUR.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 18. September 2019.
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