Beschluss (EU) 2019/1875 des Rates vom 8. November 2019 zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur
Text
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Article 1
Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Für die Zwecke des Artikels 9.18 (Änderung und Berichtigung des Geltungsbereichs) wird der Standpunkt der Union zu den Änderungen oder Berichtigungen der Anhänge 9-A bis 9-I des Abkommens im Benehmen mit dem vom Rat nach Artikel 207 Absatz 3 bestellten Sonderausschuss von der Kommission gebilligt. Diese Bestimmung gilt nicht für Änderungen der Verpflichtungen nach Anhang 9-E Teil 2 des Abkommens.
Article 3
Für die Zwecke der Artikel 10.17 (System zum Schutz geografischer Angaben) und 10.18 (Änderung der Liste der geografischen Angaben) des Abkommens werden die Änderungen der Anhänge 10-A und 10-B des Abkommens im Namen der Union von der Kommission gebilligt.
Article 4
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 16.13 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor, mit der die Union ihre Zustimmung zur vertraglichen Bindung durch das Abkommen ausdrückt.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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