Beschluss (EU) 2019/1908 Des Rates vom 8. November 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rat für den Handel mit Waren der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Geschäftsordnung des Ausschusses für Handelserleichterungen
Text
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Article 1
In der Sitzung des Rates für den Handel mit Waren ist hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Ausschusses für Handelserleichterungen im Namen der Union der Standpunkt zu vertreten, dass die Annahme dieser Geschäftsordnung nach Maßgabe des Anhangs befürwortet wird.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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