Beschluss (EU) 2019/1911 des Rates vom 8. November 2019 über den im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 16, 17, 21, 29, 43, 44, 48, 53, 55, 58, 67, 74, 80, 83, 85, 86, 98, 107, 112, 113, 115, 116, 123, 129, 135, 148, 149 und 150, den Vorschlag für Anpassungen der Globalen Technischen Regelung (GTR) Nr. 2, des Vorschlags für Anpassungen der gemeinsamen Entschließung MR.1, der Vorschläge für Änderungen der Gesamtresolutionen R.E.3 und R.E.5 und der Vorschläge für Genehmigungen zur Ausarbeitung einer Änderung der GTR Nr. 6 und zur Ausarbeitung einer neuen GTR über die Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 179. Sitzung der WP.29 vom 12. bis 14. November 2019 zu vertreten ist, besteht darin, für die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Vorschläge zu stimmen.
Article 2
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 179. Sitzung der WP.29 vom 12. bis 14. November 2019 zu vertreten ist, besteht darin, gegen den Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 79 (Lenkanlage, Arbeitsunterlage ECE/TRANS/WP.29/2019/114) zu stimmen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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