Beschluss (EU) 2019/1912 des Rates vom 11. November 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union in der Erweiterten Kommission von Eurocontrol im Zusammenhang mit den Grundsätzen für die Festlegung der Kostengrundlage für Streckengebühren und die Berechnung der Gebührensätze sowie im Zusammenhang mit den Anwendungsbedingungen des Streckengebührensystems und den Zahlungsbedingungen zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der im Namen der Union im schriftlichen Verfahren vor oder in der Ad-hoc-Sitzung der Erweiterten Kommission von Eurocontrol am 28. November 2019 zu vertretende Standpunkt wird wie folgt festgelegt: a) die Aktualisierung der Grundsätze für die Festlegung der Kostengrundlage für Streckengebühren wird unterstützt; b) die Aktualisierung der Anwendungsbedingungen des Streckengebührensystems und der Zahlungsbedingungen wird unterstützt.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder der Erweiterten Kommission sind, gemeinsam vertreten.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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