Beschluss (EU) 2019/1925 des Rates vom 14. November 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — Namen der Union — des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal wird — vorbehaltlich des Abschlusses — genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren wird das Protokoll in Einklang mit seinem Artikel 16 ab dem Unterzeichnungsdatum vorläufig angewandt.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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