Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2000 der Kommission vom 28. November 2019 zur Festlegung des Formats für die Übermittlung von Daten zu Lebensmittelabfällen und für die Vorlage des Qualitätskontrollberichts gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 8577) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten und den Qualitätskontrollbericht über die Umsetzung von Artikel 9 Absatz 5 der Richtlinie 2008/98/EG in dem im Anhang dieses Beschlusses festgelegten Format.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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