Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2019/2003 der Kommission vom 28. November 2019 im Hinblick auf die Ermächtigung Irlands, die Bemessungsgrundlage für die MwSt-Eigenmittel für die Beförderung von Personen bis Ende 2023 weiterhin anhand von Schätzwerten zu ermitteln (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 8593) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Irland wird ermächtigt, die Bemessungsgrundlage für die MwSt-Eigenmittel für die in Anhang X Teil B Nummer 10 der Richtlinie 2006/112/EG genannte Beförderung von Personen vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 weiterhin anhand von Schätzwerten zu ermitteln.
Article 2
Dieser Beschluss ist an Irland gerichtet.
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