Beschluss (EU) 2019/2036 des Rates vom 25. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 (Luftsicherheit) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) bezüglich Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 („Luftsicherheit“) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist, lautet, wie im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder des ICAO-Rates sind, gemeinsam vorgetragen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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