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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2081 der Kommission vom 28. November 2019 zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die die genetisch veränderte Ölrapssorte T45 (ACS-BNØØ8-2), welche in Drittländern bis 2005 vermarktet wurde, enthalten oder aus dieser gewonnen wurden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 7480) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32019D2081
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2019-11-28
In force since
2019-12-06
End of validity
2029-12-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Genetisch veränderter Organismus und spezifischer Erkennungsmarker

Genetisch verändertem Ölraps (Brassica napus L.) der Sorte T45, wie unter Buchstabe b des Anhangs dieses Beschlusses beschrieben, wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 65/2004 der spezifische Erkennungsmarker ACS-BNØØ8-2 zugewiesen.

Article 2 Erneuerung der Zulassung

1 Mit diesem Beschluss wird eine Zulassung erneuert, die das Vorhandensein von ACS-BNØØ8-2-Ölraps, das unmittelbar oder mittelbar aus der Vermarktung von ACS-BNØØ8-2-Ölrapssaatgut in Drittländern bis zum Jahr 2005 herrührt, in den in Absatz 2 genannten Erzeugnissen betrifft.

2 Die Zulassung für das Inverkehrbringen folgender Erzeugnisse wird gemäß den in diesem Beschluss genannten Bedingungen erneuert: a) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die genetisch veränderten ACS-BNØØ8-2-Ölraps enthalten oder aus ihm gewonnen werden; b) Futtermittel, die genetisch veränderten ACS-BNØØ8-2-Ölraps enthalten oder aus ihm gewonnen werden; c) Erzeugnisse, die genetisch veränderten ACS-BNØØ8-2-Ölraps enthalten, für alle anderen als die unter den Buchstaben a und b genannten Verwendungen, außer zum Anbau.

Article 3 Höchstanteil

Das Vorhandensein von genetisch verändertem ACS-BNØØ8-2-Ölraps in den in Artikel 2 definierten Erzeugnissen ist bis zu einem Anteil von höchstens 0,9 % zulässig.

Article 4 Nachweisverfahren

Für den Nachweis von genetisch verändertem ACS-BNØØ8-2-Ölraps wird das Verfahren gemäß Buchstabe c des Anhangs angewandt.

Article 5 Plan zur Überwachung der Umweltauswirkungen

1 Die Zulassungsinhaberin stellt sicher, dass der Plan zur Überwachung der Umweltauswirkungen gemäß Buchstabe g des Anhangs aufgestellt und umgesetzt wird.

2 Die Zulassungsinhaberin legt der Kommission in Übereinstimmung mit dem in der Entscheidung 2009/770/EG festgelegten Formular Jahresberichte über die Durchführung und die Ergebnisse der im Überwachungsplan vorgesehenen Tätigkeiten vor.

Article 6 Überwachung der Einstellung des Inverkehrbringens

1 Die Zulassungsinhaberin stellt sicher, dass aus einem Drittland, in dem genetisch verändertes ACS-BNØØ8-2-Ölrapssaatgut bis 2005 vermarktet wurde, in die Union eingeführte Lieferungen von Ölraps beprobt und auf das Vorhandensein von genetisch verändertem ACS-BNØØ8-2-Ölraps angemessen untersucht werden.

2 Die zur Beprobung von ACS-BNØØ8-2-Ölraps verwendete Methode muss international anerkannt sein. Die Untersuchung wird in einem akkreditierten Labor und gemäß der validierten Nachweismethode laut dem Anhang durchgeführt.

3 Die Zulassungsinhaberin legt der Kommission zusammen mit den in Artikel 5 Absatz 2 genannten Berichten Jahresberichte über die Tätigkeit zur Überwachung auf das Vorhandensein von genetisch verändertem ACS-BNØØ8-2-Ölraps vor.

Article 7 Gemeinschaftsregister

Die Informationen im Anhang dieses Beschlusses werden in das Gemeinschaftsregister genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 aufgenommen.

Article 8 Zulassungsinhaberin

Zulassungsinhaberin ist die BASF Agricultural Solutions Seed US LLC, Vereinigte Staaten, in der Union vertreten durch die BASF SE, Deutschland.

Article 9 Geltungsdauer

Dieser Beschluss gilt 10 Jahre ab dem Datum seiner Bekanntgabe.

Article 10 Adressat

Dieser Beschluss ist gerichtet an die BASF SE, Carl-Bosch-Str. 38, 67063 Ludwigshafen, Deutschland.

Relations

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