Beschluss (EU) 2019/2106 des Rates vom 21. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge I und II des Abkommens zu vertreten ist
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Article 1
Der im Namen der Union in der zweiten Sitzung des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschusses im Hinblick auf die Änderung der Anhänge I und II des Abkommens zu vertretende Standpunkt ist, die Annahme der Änderungen zu diesen Anhängen gemäß der Anlage zu dem diesem Beschluss beigefügten Beschlussentwurf durch den Gemeinsamen Ausschuss zu unterstützen. Die Vertreter der Union im Gemeinsamen Ausschuss sind befugt, geringfügigen technischen Änderungen dieser Anhänge zuzustimmen, ohne dass ein neuer Beschluss des Rates erforderlich ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 1
Die Anhänge I und II des Abkommens erhalten die Fassung der Anhänge I und II in der Anlage zu diesem Beschluss.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Datum des Inkrafttretens des Abkommens in Kraft.
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