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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2019/2135 des Rates vom 21. November 2019 über den im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über den schrittweisen Verzicht auf die Verwendung von Dentalamalgam und zur Änderung der Anlage A dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32019D2135
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2019-11-21
In force since
2019-11-21
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „COP3“) zu vertreten ist, ist die Befürwortung der Annahme eines Beschlusses über den schrittweisen Verzicht auf die Verwendung von Dentalamalgam, der mit dem Besitzstand der Union im Einklang steht.

Article 2

Präzisierungen des in Artikel 1 genannten Standpunkts können, sofern diese im Einklang mit dem Besitzstand der Union stehen, von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der COP3 eintreten, in Konsultation mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Koordinierungssitzungen vor Ort ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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