Beschluss (EU) 2019/2143 des Rates vom 11. November 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge II und VIII des Protokolls II des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf die Änderungen der Anhänge II und VIII des Protokolls II des Abkommens zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf des Beschlusses des Handelsausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits wird wie folgt geändert: 1. Anhang II des Protokolls II des Abkommens erhält die Fassung von Anhang I des vorliegenden Beschlusses. 2. Anhang VIII des Protokolls II des Abkommens erhält die Fassung von Anhang II des vorliegenden Beschlusses.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am … in Kraft.
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