Euratom Beschluss (EU, Euratom) 2019/2206 des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2019 zur Wahl der Europäischen Bürgerbeauftragten DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT — gestützt auf den Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 24 Absatz 3 und Artikel 228, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a, unter Hinweis auf seinen Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten , gestützt auf Artikel 231 seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf den Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen , unter Hinweis auf das Ergebnis seiner Abstimmung am 18.
Dezember 2019 — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Frau Emily O’REILLY wird in das Amt der Europäischen Bürgerbeauftragten bis zum Ende der Wahlperiode gewählt. Geschehen zu Straßburg am 18. Dezember 2019 . Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident D. M. Sassoli