Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2210 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/677/EU zur Ermächtigung Luxemburgs, eine von Artikel 285 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung einzuführen
Text
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Article 1
Abweichend von Artikel 285 der Richtlinie 2006/112/EG wird Luxemburg ermächtigt, Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von höchstens 35000 EUR von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Article 2
Dieser Beschluss gilt bis zum früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: a) 31. Dezember 2022 b) der Tag, ab dem die Mitgliedstaaten nationale Vorschriften anwenden müssen, zu deren Erlass sie für den Fall verpflichtet sind, dass eine Richtlinie zur Änderung der Artikel 281 bis 294 der Richtlinie 2006/112/EG über die Sonderregelung für Kleinunternehmen angenommen wird.“
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2020.
Article 3
Dieser Beschluss ist an das Großherzogtum Luxemburg gerichtet.
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