Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2210 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/677/EU zur Ermächtigung Luxemburgs, eine von Artikel 285 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung einzuführen

CELEX
32019D2210
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2019-12-19
In force since
2020-01-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Abweichend von Artikel 285 der Richtlinie 2006/112/EG wird Luxemburg ermächtigt, Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von höchstens 35000 EUR von der Mehrwertsteuer zu befreien.

Article 2

Dieser Beschluss gilt bis zum früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: a) 31. Dezember 2022 b) der Tag, ab dem die Mitgliedstaaten nationale Vorschriften anwenden müssen, zu deren Erlass sie für den Fall verpflichtet sind, dass eine Richtlinie zur Änderung der Artikel 281 bis 294 der Richtlinie 2006/112/EG über die Sonderregelung für Kleinunternehmen angenommen wird.“

Article 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2020.

Article 3

Dieser Beschluss ist an das Großherzogtum Luxemburg gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions