Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2244 des Rates vom 16. Dezember 2019 zur Ermächtigung Spaniens und Frankreichs, eine von Artikel 5 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sonderregelung anzuwenden
Text
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Article 1
Abweichend von Artikel 5 der Richtlinie 2006/112/EG werden Spanien und Frankreich ermächtigt, die Stromverbindung zwischen Gatica in Spanien und Cubnezais in Frankreich für die Zwecke der Lieferung von Gegenständen und der Erbringung von Dienstleistungen, des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen sowie der Einfuhr von Gegenständen, die für den Bau dieser Verbindung bestimmt sind, als zu 50 % in spanischem Hoheitsgebiet und zu 50 % in französischem Hoheitsgebiet liegend anzusehen.
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Article 3
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien und an die Französische Republik gerichtet.
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