Leitlinie (EU) 2019/1007 der Europäischen Zentralbank vom 7. Juni 2019 zur Änderung der Leitlinie EZB/2012/13 über TARGET2-Securities (EZB/2019/16)
Text
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Article 5 Marktinfrastrukturrat
Die Zusammensetzung und das Mandat des MIB sind im Beschluss (EU) 2019/166 (EZB/2019/3) festgelegt. Der MIB ist für die ihm im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2019/166 (EZB/2019/3) übertragenen Aufgaben zuständig.“
Article 2 Wirksamwerden
Diese Leitlinie wird am Tag ihrer Bekanntgabe an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, wirksam.
Article 3 Adressaten
Diese Leitlinie ist an alle Zentralbanken des Eurosystems gerichtet.
Relations
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