Durchführungsverordnung (EU) 2019/99 der Kommission vom 22. Januar 2019 zur Einstellung der wegen mutmaßlicher Absorption wieder aufgenommenen Untersuchung betreffend die Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgrafit) mit Ursprung in Indien ohne Änderung der geltenden Maßnahmen
Text
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Article 1
Die nach Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1036 wegen mutmaßlicher Absorption wieder aufgenommene Untersuchung betreffend die Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgrafit) mit Ursprung in Indien wird ohne Änderung der geltenden Antidumpingmaßnahmen eingestellt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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