Durchführungsverordnung (EU) 2019/256 der Kommission vom 13. Februar 2019 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 im Hinblick auf Änderungen bei den Mustern für die Vorlage von Informationen zu einem Großprojekt, den gemeinsamen Aktionsplan, die Durchführungsberichte für das Ziel „Wachstum und Beschäftigung“ und das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ sowie zur Berichtigung dieser Verordnung in Bezug auf die Daten für die Zwecke der Leistungsüberprüfung und den Leistungsrahmen
Text
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Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 wird wie folgt geändert: 1. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 wird entsprechend Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert. 2. Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 wird entsprechend Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert. 3. Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 wird entsprechend Anhang III der vorliegenden Verordnung geändert. 4. Anhang X der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 wird entsprechend Anhang IV der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 wird wie folgt berichtigt: 1. Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 wird entsprechend Anhang V der vorliegenden Verordnung geändert. 2. Anhang X der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 wird entsprechend Anhang VI der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 2 gilt ab dem 14. Februar 2015. Anhang III Nummer 1 gilt ab dem 1. Januar 2014.
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