Durchführungsverordnung (EU) 2019/364 der Kommission vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für das Format von Anträgen auf Registrierung oder Ausweitung der Registrierung als Transaktionsregister gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
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Article 1 Format des Antrags auf Registrierung oder Ausweitung der Registrierung
1 Ein Antrag auf Registrierung oder Ausweitung der Registrierung ist in dem im Anhang angegebenen Format zu übermitteln.
2 Das Transaktionsregister weist jedem übermittelten Dokument eine eindeutige Referenznummer zu und legt klar dar, auf welche spezielle Anforderung in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/359 das Dokument sich bezieht.
3 Im Antrag auf Registrierung oder Ausweitung der Registrierung wird klar angegeben, aus welchen Gründen zu einer bestimmten Anforderung keine Informationen übermittelt werden.
4 Ein Antrag auf Registrierung oder Ausweitung der Registrierung wird auf einem dauerhaften Datenträger gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m der Richtlinie 2009/65/EG übermittelt.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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