Durchführungsverordnung (EU) 2019/368 der Kommission vom 4. März 2019 zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 444/2013 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 444/2013 wird aufgehoben.
Article 2
Verbindliche Zolltarifauskünfte, die auf der Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 444/2013 für die von dieser Verordnung betroffenen Waren erteilt wurden, können vom Inhaber gemäß Artikel 34 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 für einen Zeitraum von drei Monaten ab Inkrafttreten dieser Verordnung weiterhin verwendet werden.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions