Delegierte Verordnung (EU) 2019/379 der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission
Text
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Article 1
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2195 wird wie folgt geändert: 1. Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung. 2. Anhang III der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung. 3. Anhang VII der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung. 4. Anhang X der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung von Anhang IV der vorliegenden Verordnung. 5. Anhang XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung des Anhangs V der vorliegenden Verordnung. 6. Anhang XIV der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung von Anhang VI der vorliegenden Verordnung. 7. Anhang XV der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung von Anhang VII der vorliegenden Verordnung. 8. Anhang XVI der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung von Anhang VIII der vorliegenden Verordnung. 9. Der Wortlaut des Anhangs IX der vorliegenden Verordnung wird der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 als Anhang XX angefügt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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