Durchführungsverordnung (EU) 2019/413 der Kommission vom 14. März 2019 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 in Bezug auf Drittländer, die anerkanntermaßen Sicherheitsstandards anwenden, die den gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt gleichwertig sind (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Article 3
Diese Verordnung gilt ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Geltung der Verträge nach Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und in dessen Hoheitsgebiet endet, sofern nicht ein Austrittsabkommen nach Artikel 50 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union geschlossen wurde.
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