Durchführungsverordnung (EU) 2019/652 der Kommission vom 24. April 2019 zur Festlegung der Standardgeschäftsordnung des Beratenden Ausschusses bzw. des Ausschusses für alternative Streitbeilegung sowie eines Musterformulars für die Übermittlung von Informationen betreffend die Bekanntmachung einer abschließenden Entscheidung gemäß der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates
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Article 1 Standardgeschäftsordnung
Haben die zuständigen Behörden der an einem Streitbeilegungsverfahren gemäß der Richtlinie (EU) 2017/1852 beteiligten Mitgliedstaaten der bzw. den betroffenen Person(en) die Geschäftsordnung für den Beratenden Ausschuss oder den Ausschuss für alternative Streitbeilegung (im Folgenden die „Geschäftsordnung“) nicht übermittelt oder haben sie die Geschäftsordnung unvollständig übermittelt, so vervollständigen die unabhängigen Personen und der Vorsitzende die Geschäftsordnung auf der Grundlage des Musterformulars in Anhang I der vorliegenden Verordnung.
Article 2 Musterformular für die Übermittlung von Informationen betreffend die Bekanntmachung einer abschließenden Entscheidung
Übermitteln die zuständigen Behörden der an einem Streitbeilegungsverfahren gemäß der Richtlinie (EU) 2017/1852 beteiligten Mitgliedstaaten Informationen nach Artikel 18 Absätze 2 und 3 dieser Richtlinie, so nutzen sie das Musterformular in Anhang II der vorliegenden Verordnung.
Article 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2019.
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