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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2019/772 der Kommission vom 16. Mai 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 bezüglich des Bestandsregisters im Hinblick auf die Feststellung von Zugänglichkeitsbarrieren, die Information der Nutzer und die Überwachung und Bewertung der Fortschritte auf dem Gebiet der Zugänglichkeit (Text von Bedeutung für den EWR.)

CELEX
32019R0772
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2019-05-16
In force since
2019-06-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 7a Erfassung, Pflege und Austausch von Barrierefreiheitsdaten

1 Innerhalb von neun Monaten nach dem 16. Juni 2019 entscheidet jeder Mitgliedstaat, welche Stellen für die Erfassung, die Pflege und den Austausch von Barrierefreiheitsdaten zuständig sind.

2 Die Mitgliedstaaten können bei der Kommission eine Fristverlängerung beantragen. Eine solche Verlängerung muss außergewöhnlich, hinreichend begründet und befristet sein. Begründet ist sie insbesondere dann, wenn das Datenerfassungsinstrument und die Betriebsarten, die im Anhang dieser Verordnung genannt sind, nicht zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten von der Eisenbahnagentur der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden und vollständig einsatzbereit sind.

3 Für jeden Bahnhof gibt es eine für den Austausch der Barrierefreiheitsdaten zuständige Stelle.

4 Die Erfassung und Konvertierung der Daten wird innerhalb von 36 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossen.

5 Bis zur vollständigen Einsatzbereitschaft der in den Abschnitten 7.2, 7.3 und 7.4 des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 der Kommission beschriebenen Architektur für den Datenaustausch besteht der Austausch der Barrierefreiheitsdaten darin, dass diese Daten in die von der Eisenbahnagentur der Europäischen Union betriebene Datenbank zur Barrierefreiheit europäischer Bahnhöfe (ERSAD) eingespeist werden.

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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Versions

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