Durchführungsverordnung (EU) 2019/803 der Kommission vom 17. Mai 2019 über die technischen Anforderungen an den Inhalt der Qualitätsberichte über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken gemäß der Verordnung (EU) 2016/1952 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
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Article 1
1 Die technischen Anforderungen an die Qualitätssicherung hinsichtlich des Inhalts der Qualitätsberichte über die Daten über Erdgas- und Strompreise sind im Anhang dargelegt.
2 Die Mitgliedstaaten übermitteln die ersten Qualitätsberichte bis zum 15. Juni 2019.
3 Jeder Qualitätsbericht erstreckt sich auf die vollen Jahre, die seit dem Datum des vorangegangenen Qualitätsberichts vergangen sind. Die ersten Qualitätsberichte beziehen sich jedoch auf die Bezugsjahre 2017 und 2018.
Article 2
Die Qualitätsberichte werden über die zentrale Dateneingangsstelle der Kommission (Eurostat) vorgelegt, damit die Kommission (Eurostat) diese Qualitätsberichte in elektronischer Form erhalten kann.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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