Verordnung (EU) 2019/962 der Kommission vom 12. Juni 2019 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Festlegung von zwei neuen Funktionsgruppen für Futtermittelzusatzstoffe (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
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Article 1 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „o) sonstige technologische Zusatzstoffe: Stoffe oder gegebenenfalls Mikroorganismen, die Futtermitteln zu technologischen Zwecken zugesetzt werden und die sich positiv auf die Merkmale des Futtermittels auswirken.“ 2. In Nummer 4 wird folgender Buchstabe angefügt: „e) Mittel zur Stabilisierung des physiologischen Zustands: Stoffe oder gegebenenfalls Mikroorganismen, die, wenn sie an gesunde Tiere verfüttert werden, eine positive Wirkung auf deren physiologischen Zustand haben, einschließlich ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Stressfaktoren.“
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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