Durchführungsverordnung (EU) 2019/1384 der Kommission vom 24. Juli 2019 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 965/2012 und (EU) Nr. 1321/2014 in Bezug auf den Einsatz von in einem Luftverkehrsbetreiberzeugnis für den nichtgewerblichen Flugbetrieb und spezialisierten Flugbetrieb aufgeführten Luftfahrzeugen, die Festlegung betrieblicher Anforderungen an die Durchführung von Instandhaltungstestflügen, die Festlegung von Vorschriften für den nichtgewerblichen Flugbetrieb mit verringerter Kabinenbesatzung an Bord und redaktionelle Aktualisierungen in Bezug auf die Anforderungen an den Flugbetrieb (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 9aa Anforderungen an die Flugbesatzung bei Instandhaltungstestflügen
Einem Piloten, der vor dem 20. August 2019 als verantwortlicher Pilot einen nach der Begriffsbestimmung in Anhang VIII Punkt SPO.SPEC.MCF.100 als Instandhaltungstestflug der Stufe A eingestuften Instandhaltungstestflug durchgeführt hat, wird dieses für die Zwecke der Erfüllung von Punkt SPO.SPEC.MCF.115(a)(1) jenes Anhangs angerechnet. In diesem Fall muss der Betreiber sicherstellen, dass der verantwortliche Pilot ein Briefing zu etwaigen Unterschieden erhält, die zwischen der vor dem 20. August 2019 geltenden betrieblichen Praxis und den Verpflichtungen aus Anhang VII Teilabschnitt E Abschnitte 5 und 6 dieser Verordnung bestehen, auch zu solchen, die sich aus den einschlägigen, vom Betreiber festgelegten Verfahren ergeben.“;
Article 2 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014
Anhang I (Teil-M) und Anhang Vb (Teil-ML) der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 werden gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions