Durchführungsverordnung (EU) 2019/1744 der Kommission vom 17. September 2019 über technische Spezifikationen für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 164/2010
Text
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Article 1
Für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt gelten die im Anhang festgelegten technischen Spezifikationen.
Article 2
Die Verordnung (EU) Nr. 164/2010 wird aufgehoben.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie wird spätestens 30 Monate nach ihrem Inkrafttreten angewandt. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
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