Delegierte Verordnung (EU) 2019/2170 der Kommission vom 27. September 2019 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission
Text
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Article 1
Die Verordnung (EU) 2015/2195 wird wie folgt geändert: 1. Anhang II erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung. 2. Anhang III erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung. 3. Anhang V erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung. 4. Anhang VI erhält die Fassung des Anhangs IV der vorliegenden Verordnung. 5. Anhang VII erhält die Fassung des Anhangs V der vorliegenden Verordnung. 6. Anhang IX erhält die Fassung des Anhangs VI der vorliegenden Verordnung. 7. Anhang XIII erhält die Fassung des Anhangs VII der vorliegenden Verordnung. 8. Anhang XIV erhält die Fassung des Anhangs VIII der vorliegenden Verordnung. 9. Anhang XV erhält die Fassung des Anhangs IX der vorliegenden Verordnung. 10. Anhang XVII erhält die Fassung des Anhangs X der vorliegenden Verordnung. 11. Der Wortlaut des Anhangs XI der vorliegenden Verordnung wird als Anhang XXI angefügt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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