Verordnung (EU) 2019/2219 des Rates vom 24. Oktober 2019 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft
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Article 1 Fangmöglichkeiten
Die Fangmöglichkeiten gemäß dem Protokoll zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: a) Thunfischwadenfänger: Spanien:16SchiffeFrankreich:12Schiffe b) Oberflächen-Langleiner: Spanien:5SchiffePortugal:1Schiff
Article 2 Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 19. Dezember 2019.
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