Beschluss (EU) 2020/28 Des Europäischen Parlaments Und Des Rates vom 27. November 2019 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 werden Griechenland aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 4552517 EUR bereitgestellt. Der in Absatz 1 genannte Betrag wird aus Mitteln finanziert, die im Haushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2019 für Vorauszahlungen eingestellt wurden. Die für Vorauszahlungen verfügbaren Mittel werden entsprechend gekürzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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