Durchführungsbeschluss (EU) 2020/153 der Kommission vom 3. Februar 2020 über ein Verbot, mit dem Litauen die erneute Erteilung von Zulassungen gemäß Artikel 53 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Thiamethoxam zur Anwendung bei Sommerraps gegen Phyllotreta spp. und/oder Psylliodes spp. untersagt wird (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 464) (Nur der litauische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Litauen darf keine weiteren Zulassungen gemäß Artikel 53 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Thiamethoxam zur Anwendung bei Sommerraps gegen die Schädlinge Phyllotreta spp. oder Psylliodes spp. mehr erteilen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.
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