Beschluss (GASP) 2020/214 des Rates vom 17. Februar 2020 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
Text
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Article 8
1 Dieser Beschluss gilt bis zum 28. Februar 2021.
2 Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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