Beschluss (EU) 2020/255 des Rates vom 17. Februar 2020 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung nach Artikel 6 Absatz 1 des Abkommens im Namen der Union vor.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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