Beschluss (EU) 2020/265 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen
Text
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Article 1
1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2020 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um 778074489 EUR an Mitteln für Verpflichtungen in die Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) einzustellen. Der im ersten Unterabsatz genannte Betrag wird zur Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohung verwendet.
2 Auf der Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils werden die dieser Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechenden Mittel für Zahlungen wie folgt geschätzt: a) 2020: 407402108 EUR; b) 2021: 312205134 EUR; c) 2022: 42336587 EUR; d) 2023: 16130660 EUR. Die einzelnen Beträge der Mittel für Zahlungen für jedes Haushaltsjahr werden im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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